Information zur COVID-19 Situation!
Achten Sie bitte auf die AHA Regeln. Abstand, Hygiene und Alltag mit Maske. Kommen Sie nur in die Praxis, wenn Sie keine Erkältungs- und Grippesymptome haben.
In der seit 22.09.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen ist die Heilmittelerbringung als medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistung von der 3-G-Regel ausgenommen worden. Alle Klienten und Patienten der Praxis werden behandelt, sofern sie eine gültige Verordnung (Rezept) haben.
Quelle: Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung)